1. Der Auftraggeber erklärt sich mit nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.die Anforderung eines Exposés, die widerspruchslose Annahme unseres Maklerdienstes oder die Auswertung von uns angegebenen Nachweisen genügt zum Zustandekommen des Maklervertrages.
  2. An Provisionen sind an uns bei Abschluss eines Vertrages wie folgt zu zahlen:
    a) Bei Ankauf verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Provision von 4 %  berechnet aus dem Kaufpreis.
    b) Bei Vermietung und Verpachtung von Wohnobjekten vom Mieter 2 Monatsmieten kalt, bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Objekten vom Mieter 3 Monatsmieten kalt. Die obengenannten Provisionen gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist auch dann fällig, unbeschadet einer Provision von der Verkäufer- / Vermieterseite.
  3. Wir haben Anspruch auf die Provision, wenn aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.
  4. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns binnen 3 Tagen schriftlich zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall wird vermutet, dass er keine Vorkenntnis hatte. Bei Bestehen eines Alleinauftrages ist die etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist der sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
  5. Wir haben Anspruch, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Hierzu ist uns der Termin rechtzeitig bekanntzugeben. Ferner haben wir einen Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift. Dies bezieht sich auch auf die darin beziehenden Nebenabreden.
  6. Kommt anstatt des angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist auch hierfür die entsprechende Provision gemäß Ziffer 2 an uns zu zahlen. Kommt aufgrund unserer Nachweistätigkeit nur ein Teil des ursprünglichen nachgewiesen Geschäfts zustande, bzw. schließen die Vertragspartner innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss weitere Geschäfte ab, die wirtschaftlich im wesentlichen dem gleichen Zweck dienen, erhalten wir auch für diese Folgegeschäfte Provisionen. Kommt der bezweckte wirtschaftliche Erfolg auch ohne Abschluss eines Vertrages zustande, z.B. durch Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes, so steht uns aufgrund des vorherigen Nachweises ebenfalls der Provisionsanspruch zu.
  7. Sollte ein uns erteilter Auftrag nach Auftragserteilung gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Unterlässt er dies, habe ich Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Ausgaben und Zeitaufwand.
  8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
  9. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässig oder vorsätzliche Pflichtverletzung.
  10. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Das überlassene Exposé ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung des Maklers. Erfolgt eine Weitergabe ohne Zustimmung, so macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig, ( z.B. entgangene Provision etc. ).
  11. Für die von uns überlassenen Daten können wir trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung übernehmen, da diese zum Teil von Dritten stammen.
  12. Gerichtsstand ist Philippsburg.
  13. Abweichend von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten einzelne Teile meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuellunwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.